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Holz I-III (17 02 01)
Meist aus Abbruch, Rückbau, Werkstätten, Umzügen oder ähnlichen Bereichen. Alle Hölzer wie:

  • Einwegpaletten
  • Dielen
  • Schaltafeln
  • Bretter
  • Türblätter
  • Balken
  • Schnittreste
  • Möbel
  • Spanplatten

Holz IV (20 01 37)
Mit schädlichen Verunreinigungen. Alle Hölzer wie:

  • lackierte Türzargen / Fensterrahmen
  • Eisenbahnschwellen
  • Jägerzäune

Hölzer der Klasse IV müssen im Nachweisverfahren entsorgt und der thermischen Verwertung zugeführt werden.

1. Altholz

2. Asbest

Asbestabfälle und Asbestzementabfälle (17 06 05)
Baustoffe auf Asbestzementbasis, z.B. Dachplatten, Fassadeplatten, Blumenkästen o.ä.. Asbest ist als überwachungsbedürftiger Abfall deklariert und darf nur im Nachweisverfahren mit Übernahmeschein entsorgt werden. Die asbesthaltigen Baustoffe müssen staubdicht in reißfester Folie oder Big Packs verpackt sein.

Bestehend aus einem Gemisch aus allen Abfällen, die beim Bau sowie Abbruch anfallen. Gemische wie:

  • Kunststoffe
  • Folien
  • Pappe
  • Metalle
  • Kabel
  • Gipskartonplatten
  • Holz
  • Glas
  • Steine
  • Ziegel
  • Fliesen

Stoffe, die nicht über den Baumischabfall entsorgt werden dürfen sind z.B.:

  • Asbesthaltige Baustoffe (Eternitplatten)
  • Hölzer IV
  • Dämmstoffe unverpackt
  • Teerhaltige Baustoffe
  • Flüssige Lacke + Farben

3. Baumischabfall

4. Bauschutt recycelbar

Bauschutt recycelbar (17 01 07)
Ausschließlich mineralische Materialien wie z.B.:

  • Mauerwerk
  • Ziegelsteine
  • Reiner Betonabbruch
  • Fliesen und Kacheln
  • Dachziegel
  • Mörtel- und Putzreste
  • Waschbecken und Toiletten

WICHTIG!
Container die nicht ausschließlich mit mineralischen Bestandteilen gefüllt werden sind NICHT deponiefähig und müssen mit einem Aufpreis, bzw. als Baumischabfall berechnet werden!

Bauschutt I (100 % mineralisch)
Bestehend aus Fraktionen oder einem Gemisch aus:

  • Beton
  • Ziegeln
  • Dachpfannen
  • Estrich
  • Putz
  • Keramik
  • oder anderen mineralischen Stoffen

Bauschutt II
Bestehend aus Fraktionen oder einem Gemisch aus:

  • Gips
  • Gasbeton
  • Bims

Bauschutt III (sortierungsbedürftig)
Bestehend aus einem Gemisch von mind. 80 % mineralischem Anteil (Bauschutt), die durch Störstoffe (Holz, Folie, etc.) verunreinigt sind.

5. Bauschutt

6. Bodenaushub

Fraktionen aus Lehm, Sand, Kies oder Mutterboden ohne Verunreinigungen, die zur Rekultivierung einer oberirdischen Erddeponie zugeführt werden.

Erdaushub ohne Störstoffe (17 05 04)
Ausschließlich Erde wie z.B.:

  • Mutterboden
  • Sand
  • Erde
  • Lehm

WICHTIG!
Container die nicht ausschließlich mit Erde befüllt werden sind NICHT deponiefähig und müssen mit einem Aufpreis, bzw. als Baumischabfall berechnet werden!

7. Erde ohne Störstoffe

8. Erd- / Steingemisch

Dazu zählt:

  • Mutterboden
  • Sand
  • Erde
  • Lehm
  • Anteile von Kies und / oder Steinen

WICHTIG!
Container die weitere Verunreinigungen enthalten sind NICHT deponiefähig und müssen mit einem Aufpreis, bzw. als Baumischabfall berechnet werden!

Bestehend aus einem Abfallgemisch aus Holz, Pappe, Folien, die vornehmlich im Gewerbe und der Industrie anfallen.

9. Gemischte Verpackungen

10. Grün- und / oder Gartenabfälle

Grün- und Gartenabfälle werden unterteilt in zwei Sparten:
Gartenabfälle

  • bis zu einem Durchmesser von 15 cm
  • Baumschnitt
  • Kompost
  • Rasenschnitt

Baumabfälle

  • über einem Durchmesser von 15 cm
  • Wurzeln
  • Stämme
  • Äste

Bestehend aus einem Abfallgemisch aus Pappe, Papier und Kartonagen, die vornehmlich im Gewerbe und der Industrie anfallen.

11. Papier / Pappe / Kartonage

12. Leichtbaustoffe

Leichtbaustoffe sind:

  • Gips
  • BIMS
  • Y-Tong
  • Porenbeton
  • Mit Anteilen Kies und Steinen

WICHTIG!
Container bei denen die oben genannten Fraktionen vermischt wurden sind NICHT recyclefähig und müssen mit einem Aufpreis, bzw. als Baumischabfall berechnet werden!

Gemische verschiedener Abfälle, die bei der Wohnungsauflösungen oder bei Entrümplungen anfallen. Nicht im Sperrmüll entsorgt werden können:

  • Matratzen
  • Kühlschränke
  • Monitore
  • Fernseher
  • Altreifen
  • Autobatterien
  • Flüssige Lacke
  • Farben
  • Ölradiatoren
  • Öle u. Fette
  • u. ä.

Für die Entsorgung dieser Sonderabfälle bieten wir Ihnen gerne alternative Lösungen an.

13. Sperrmüll

14. Übersicht der wichtigen Abfallschlüssel / Abfallbezeichnungen

Abfallschlüssel - Abfallbezeichnung

02 05 01 - Für den Verzehr ungeeignete Stoffe

07 02 13 - Kunststoffabfälle

10 11 12 - Glasabfall mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 11 11 fallen

10 12 08 - Abfälle aus Keramikerzeugnissen, Ziegeln, Fliesen und Steinzeug (nach dem Brennen)

10 13 14 - Betonabfälle und Betonschlämme

12 01 05 - Kunststoffspäne und –drehspäne

15 01 01 - Verpackungen aus Papier und Pappe

15 01 02 - Verpackungen aus Kunststoff

15 01 03 - Verpackungen aus Holz

15 01 04 - Verpackungen aus Metall

15 01 05 - Verbundverpackungen

15 01 06 - Gemischte Verpackungen

15 01 07 - Verpackungen aus Glas

15 01 09 - Verpackungen aus Textilien

16 01 03 - Altreifen

17 01 01 - Beton

17 01 02 - Ziegel

17 01 03 - Fliesen, Ziegel und Keramik

17 01 06 - Gemische aus getrennten Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen oder Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten

17 01 07 - Gemische aus Beton, Ziegel, Fliesen oder Keramik, mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 01 06 fallen

17 02 01 - Holz

17 02 02 - Glas

17 02 03 - Kunststoff

17 02 04 - Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind

17 03 01 - Kohlehaltige Bitumengemische

17 03 02 - Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 03 01 fallen

17 03 03 - Kohleteer und teerhaltige Produkte

17 05 04 - Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 14 05 03 fallen

17 05 08 - Gleisschotter mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 06 01 und 17 06 03 fällt

17 06 03 - Anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält

17 06 04 - Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 06 01 und 17 06 03 fällt

17 06 05 - Asbesthaltige Baustoffe (1)

17 08 02 - Baustoffe auf Gipsbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 08 01 fallen

17 09 01 - Bau- und Abbruchabfälle die Quecksilber enthalten

17 09 04 - Gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 09 01, 17 09 02 und 17 09 03 fallen

18 01 04 - Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden (z.B. Wund- und Gipsverbände, Wäsche, Einwegkleidung, Windeln)

19 12 01 - Papier und Pappe

19 12 02 - Eisenmetalle

19 12 03 - Nichteisenmetalle

19 12 04 - Kunststoff und Gummi

19 12 07 - Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter 19 12 06 fällt

19 12 10 - Brennbare Abfälle (Brennstoffe aus Abfällen)

19 12 12 - Sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 12 11 fallen

19 12 09 - Mineralien (z.B. Sand, Steine)

19 13 02 - Feste Abfälle aus der Sanierung von Böden mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 13 01 fallen

20 01 01 - Papier, Pappe und Karton

20 01 02 - Glas

20 01 36 - Gebrauchte, elektrische und elektronische Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 21, 20 01 23 und 20 01 35 fallen

20 01 37 - Holz das gefährliche Inhaltsstoffe enthält

20 01 38 - Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter 20 01 37 fällt

20 01 39 - Kunststoffe

20 01 40 - Metalle

20 02 01 - Biologisch abbaubare Abfälle

20 02 02 - Boden und Steine

20 02 03 - Andere, nicht biologisch abbaubare Abfälle

20 03 01 - Gemischte Siedlungsabfälle

20 03 02 - Marktabfälle

20 03 03 - Straßenkehrtechnik

20 03 07 - Sperrmüll

20 03 99 - Siedlungsabfälle a. n. g.